November 2011
Mitgliedschaft
- Mitglieder müssen grundsätzlich ihren Sitz bzw. Wohnsitz oder Arbeitsstätte in der Stadt Langelsheim* haben oder Eigentümer eines Grundstücks in der Stadt Langelsheim sein.
- Jedes Mitglied hat eine Stimme.
- Der Geschäftsanteil beträgt 100,00 Euro. Er ist sofort nach Eintragung in die Mitgliederliste voll einzuzahlen. Die Einzahlungen bilden das Geschäftsguthaben.
- Ein Mitglied muss sich mit mindestens 5 Anteilen an der Genossenschaft beteiligen.
- Ein Mitglied kann sich mit Zustimmung des Vorstandes mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Die höchstmögliche Beteiligung eines einzelnen Mitgliedes ist auf 100 Geschäftsanteile begrenzt.
- Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen.
* das sind die Stadtteile Astfeld, Bredelem, Langelsheim, Lautenthal und Wolfshagen ↵
