November 2011

Mitgliedschaft

  • Mitglieder müssen grundsätzlich ihren Sitz bzw. Wohnsitz oder Arbeitsstätte in der Stadt Langelsheim* haben oder Eigentümer eines Grundstücks in der Stadt Langelsheim sein.
  • Jedes Mitglied hat eine Stimme.
  • Der Geschäftsanteil beträgt 100,00 Euro. Er ist sofort nach Eintragung in die Mitgliederliste voll einzuzahlen. Die Einzahlungen bilden das Geschäftsguthaben.
  • Ein Mitglied muss sich mit mindestens 5 Anteilen an der Genossenschaft beteiligen.
  • Ein Mitglied kann sich mit Zustimmung des Vorstandes mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Die höchstmögliche Beteiligung eines einzelnen Mitgliedes ist auf 100 Geschäftsanteile begrenzt.
  • Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen. Für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft haftet nur das Genossenschaftsvermögen.

schild

* das sind die Stadtteile Astfeld, Bredelem, Langelsheim, Lautenthal und Wolfshagen